I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG
1.) Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Wird bei der Miete ein passendes Ladegeräte mitgegeben, ist dieses im selben Zustand wie bei Ausgabe zu retournieren.
2.) Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Es darf nicht für Rennen benutzt werden.
3.) Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
4.) Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
II. PFLICHTEN DES MIETERS
1.) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2.) Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
III. REPARATUR
Wird eine Reparatur notwendig so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Kalkulation auf Basis des gewählten Versicherungspaketes. Höhe des Schadens = Materialkosten + Arbeit (75€/h).
IV. UNFALL/DIEBSTAHL
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es gestohlen wurde. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
V. HAFTUNG
1.) Das Leihrad ist weder gegen Unfallschäden, noch gegen Diebstahl versichert. Unfallschäden oder Diebstahl sind in jedem Fall vom Mieter zu ersetzen.
2.) Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Ausnahme: Räder müssen nicht mit geladenen Akkuszurückgegeben werden.
3.) Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
4.) Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
VI. RÜCKGABE DES FAHRRADS
1.) Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit, spätestens zur vereinbarten Uhrzeit, dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
2.) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3.) Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins des ersten Tages zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
4.) Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
5.) Bei Ende des Mietvertrags hat der Mieter den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand durch herkömmliche Benutzung zurückzugeben, andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands erforderlichen Aufwendungen selbst vornehmen zu lassen und die angefallenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Die Kosten für eine eventuelle durchzuführende Reinigung betragen 29 Euro pro Mietgegenstand
VII. STORNOGEBÜHREN
Bei Nichteinhaltung von Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig: 5 Tage vor Verleihbeginn 50% des Verleihpreise, 24 Stunden vor Verleihbeginn 100% des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig.
VIII. DATENSCHUTZ
Name, Vorname, Adresse, Ausweisart und Ausweisnummer des Mieters werden im Falle einer Beanstandung (Schaden, Reparatur, …) elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden sicher gespeichert und vor fremden Zugriff geschützt. Sie werden nur im für die Bearbeitung notwendigen Ausmaß an Dritte (Versicherung, Polizei, …) weitergegeben. Der Mieter wird über die Weitergabe im Anlassfall informiert. Die Daten werden zu keinerlei anderem Zweck ausgewertet oder verwendet.
IX. ABSCHLIEßENDES
1.) Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2.) Sollten einzelne Punkte der Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Das Fahrrad wurde im beschriebenen Zustand von der Firma Special Bikes Dolleschall GmbH übergeben. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrrads und akzeptiert die Mietbedingungen.
Pörtschach am: …………………
Unterschrift Mieter:
Unterschrift Vermieter:
